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Lex-Koller-Test in Genf: Kauf bewilligungspflichtig oder nicht

Wählen Sie Ihren Status und die Art der Immobilie: Der Test zeigt die anwendbare Regelung und deren Folgen.

Ihre Situation

KEINE BEWILLIGUNG

Mit gültiger Aufenthaltsbewilligung (B) ist der Kauf des selbst bewohnten Erstwohnsitzes, der nicht untervermietet wird, bewilligungsfrei.

Richtwert nach dem Grundregime in Genf. Kantonale Ausnahmen und Bedingungen gelten; entschieden wird allein von der zuständigen Behörde.

Was die Lex Koller erfasst

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterstellt den Kauf von Wohnungen durch Erwerber, die weder Schweizer noch Inhaber eines Ausweises C noch in der Schweiz wohnhafte EU- oder EFTA-Staatsangehörige sind, einer Bewilligungspflicht. Der Gewerberaum hingegen entgeht der Regelung, unabhängig vom Erwerber.

Der vom Erwerber selbst bewohnte Hauptwohnsitz geniesst eine Sonderbehandlung: Er wird ohne Bewilligung von der in der Schweiz wohnhaften Person mit gültigem Aufenthaltstitel erworben, solange sie ihn bewohnt. Der Zweitwohnsitz und die Renditeliegenschaft bleiben demgegenüber der Kern der Regelung.

Die Grenzen des Tests

Das Ergebnis ist indikativ. Es wendet die Genfer Grundregelung auf zwei Variablen an — den Status des Erwerbers und die Art der Immobilie —, wo das Gesetz deren mehr kennt: das kantonale Kontingent, die Fläche, die tatsächliche Nutzung, die Beteiligungsstruktur. Nur die zuständige Behörde entscheidet.

Das Bewilligungsverfahren, die Ausnahmen und die für Gesellschaften geltende Regelung werden im Leitfaden zur Lex Koller in Genf im Einzelnen dargestellt.

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