4,9 · Google
Guide · Immobilien in Genf

Immobilienkauf in Genf: Schritte, Budget, Kosten und Käuferprofile

David Knafo14 Min. Lesezeit

In Genf erfolgt der Erwerb einer Immobilie in 5 Schritten, von der Projektdefinition bis zur Eintragung der Eigentumsübertragung im kantonalen Grundbuch. Jeder dieser Schritte wird im vorliegenden Ratgeber behandelt: das eigene Vorhaben und die Kaufkraft definieren, Objekte suchen und besichtigen, ein Angebot unterbreiten und den Vorvertrag unterzeichnen, die öffentliche Beurkundung beim Notar vornehmen und anschliessend die Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen lassen.

Der Ratgeber erläutert anschliessend die Dauer des Prozesses, die erforderlichen Unterlagen, das aufzubringende Budget sowie die für den Kanton spezifischen Erwerbskosten. Besondere Situationen, vom Ersterwerb bis zum Kauf einer Neubauimmobilie, werden ebenso behandelt wie die Käuferprofile, für die der Erwerb durch eine im Ausland wohnhafte Person besonderen Regeln unterliegt (Bewilligung B oder C, Grenzgänger, Kauf zu mehreren). Dieser Ratgeber liefert zudem nützliche Hinweise vor der Unterzeichnung sowie eine Abwägung zwischen Kauf und Miete.

Welches sind die 5 Schritte für den Kauf einer Immobilie in Genf?

Der Kaufprozess verläuft in 5 aufeinanderfolgenden Schritten.

  1. Das eigene Vorhaben definieren und die Kaufkraft bei einer Bank oder einem Hypothekarmakler berechnen lassen.
  2. Die zum Verkauf stehenden Objekte suchen und besichtigen, ihren Zustand und ihre Konformität prüfen.
  3. Ein Angebot unterbreiten und anschliessend einen Vorvertrag unterzeichnen, der den Preis und die aufschiebenden Bedingungen festlegt.
  4. Die öffentliche Beurkundung beim Notar unterzeichnen, die die Übertragung rechtlich feststellt.
  5. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen lassen, wodurch die Handänderung Dritten gegenüber wirksam wird.

Diese Zeitleiste fasst die vollständige Chronologie der fünf Schritte eines Immobilienkaufs in Genf zusammen.

Zeitleiste der 5 Schritte für den Immobilienkauf in Genf

Jeder Schritt bringt eigene Akteure und Fristen mit sich, die nachstehend im Detail erläutert werden.

1. Das eigene Vorhaben definieren und die Kaufkraft berechnen

Zunächst muss der Kaufinteressent sein Erwerbsvorhaben konkretisieren und seine Kaufkraft validieren lassen, bevor er die aktive Suche beginnt. Er legt die gesuchte Objektart fest (Stockwerkeigentum-Wohnung, Einfamilienhaus, Grundstück), das anvisierte geografische Gebiet sowie eine Spanne für die Nutzfläche.

Er wendet sich anschliessend an eine Bank oder einen Hypothekarmakler, die anhand seiner drei wichtigsten Variablen (mobilisierbare Eigenmittel, stabile Jahreseinkommen, bestehende Verpflichtungen) seine maximale Kreditkapazität berechnet. Gemäss den Regeln der Schweizerischen Bankiervereinigung ist ein Mindestanteil an Eigenmitteln von 20 % des Objektwerts vorgeschrieben, davon mindestens 10 % in harten Eigenmitteln (ohne 2. Säule). Aus dieser ersten Arbeit muss die schriftliche Grundsatzzusage der Bank hervorgehen, ein Dokument, das der Verkäufer für den Abschluss eines Vorvertrags verlangt.

2. Die zum Verkauf stehenden Objekte suchen und besichtigen

Der zweite Schritt entspricht der aktiven Phase der Suche und Besichtigung der im Kanton zum Verkauf stehenden Objekte. Der Käufer sichtet die Inserate auf den Schweizer Immobilienportalen, kontaktiert die lokalen Agenturen und besichtigt die vorausgewählten Objekte.

Bei jeder Besichtigung wird der allgemeine Zustand kontrolliert; bei einer Stockwerkeigentum-Einheit werden die Nebenkosten, das Reglement des Stockwerkeigentums (PPE), die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten sowie die baurechtliche Konformität geprüft. Ein sorgfältiger Käufer konsultiert die bei den kantonalen Behörden erhältlichen Quartierpläne und verlangt vom Verkäufer die letzte Nebenkostenabrechnung, das Protokoll der letzten Stockwerkeigentümerversammlung sowie das Unterhaltsheft des Gebäudes. Dieser Schritt dauert für einen in Genf ansässigen Käufer im Durchschnitt vier bis sechs Monate.

3. Ein Angebot unterbreiten und den Vorvertrag unterzeichnen

Der dritte Schritt besteht in der Formalisierung der gegenseitigen Verpflichtung durch ein Kaufangebot und anschliessend einen Vorvertrag. Der Käufer übergibt ein schriftliches Angebot mit dem vorgeschlagenen Preis, den aufschiebenden Bedingungen und einer Gültigkeitsfrist.

Nach dessen Annahme wird ein Vorvertrag von den Parteien vor dem Notar unterzeichnet, eine Urkunde, die die endgültigen Bedingungen des Geschäfts festlegt (Preis, Datum der öffentlichen Beurkundung, aufschiebende Bedingungen bezüglich der Finanzierung und gegebenenfalls der Bewilligung nach dem BewG). Eine Garantiesumme wird in der Regel bei Unterzeichnung des Vorvertrags auf das Hinterlegungskonto des Notars einbezahlt. Dieser bindet beide Parteien für eine Dauer, die in der Regel zwischen zwei und drei Monaten liegt, während der kein anderer Käufer ein konkurrierendes Angebot für das Objekt einreichen kann.

In Genf treten bei diesem Schritt häufig mehrere Käufer für dasselbe Objekt in Konkurrenz, teilweise im Rahmen einer verdeckten Ausschreibung.

4. Die öffentliche Beurkundung beim Notar unterzeichnen

Der vierte Schritt mündet in die öffentliche Beurkundung beim Notar. Gemäss Artikel 657 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ist das Mitwirken des Notars in der Schweiz bei jeder Grundstücksübertragung obligatorisch.

Die Urkunde wird vor dem Genfer Notar unterzeichnet, der als Urkundsperson ein kantonales Patent besitzt und der Aufsicht der Notariatskammer untersteht. Dieser verfasst die Urkunde ausgehend vom Vorvertrag und vergewissert sich der Identität der Parteien, ihrer Rechtsfähigkeit, des Fehlens von der Übertragung entgegenstehenden Beschränkungen sowie der tatsächlichen Freigabe des Kaufpreises.

In diesem Schritt müssen dem BewG (Lex Koller) unterstehende Käufer dem Notar die vorgängige Bewilligung des kantonalen Departements für Institutionen und Digitalisierung vorlegen. Die öffentliche Beurkundung bewirkt die rechtliche Eigentumsübertragung, vorbehaltlich ihrer Eintragung im Grundbuch.

5. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen lassen

Der fünfte Schritt besteht in der Eintragung der Übertragung im Grundbuch von Genf, der einzigen Formalität, die die Handänderung Dritten gegenüber wirksam macht. Der Notar richtet unverzüglich das Eintragungsbegehren an das Grundbuchamt, zusammen mit den Belegen und der Bezahlung der Eintragungsgebühren.

Die Eintragung im Tagebuch des Grundbuchs bildet dabei das rechtlich massgebende Datum; das Hauptbuch wird anschliessend nachgeführt. Gemäss Artikel 970 Absatz 4 des Zivilgesetzbuches (ZGB) kann sich niemand auf die Unkenntnis einer im Grundbuch vorgenommenen Eintragung berufen.

Die Frist zwischen der öffentlichen Beurkundung und der definitiven Eintragung beträgt je nach Auslastung des Amtes einige Tage bis mehrere Wochen. Diese Eintragung schliesst den Kauf formell ab und macht den Käufer im Sinne des Schweizer Rechts zum Eigentümer.

Wo findet man zum Verkauf stehende Immobilien in Genf?

Die in Genf zum Verkauf stehenden Immobilien finden sich über vier Hauptkanäle: die nationalen Immobilienportale, die Websites der Agenturen und Immobilienverwaltungen, die Bauträger, die Neubauprogramme vermarkten, sowie das Maklernetzwerk, über das die ausserhalb des offenen Markts abgeschlossenen Verkäufe laufen. Auf einem Markt, auf dem das Angebot knapp bleibt, gelangt man am schnellsten zu neuen Inseraten, indem man diese Kanäle kombiniert und sich bei den Agenturen bekannt macht.

  1. Die nationalen Immobilienportale wie Homegate und ImmoScout24 konsultieren, die den Grossteil der Inserate bündeln.
  2. Die Websites der Genfer Agenturen und Immobilienverwaltungen durchsuchen, wie die von Nessell angebotenen Immobilien, die oft als Erste veröffentlicht werden.
  3. Die Bauträger und Neubauprogramme verfolgen für Objekte, die auf Plan verkauft werden.
  4. Das Maklernetzwerk aktivieren, über das die Verkäufe ausserhalb des offenen Markts vor jeder Veröffentlichung laufen.

Wie unterbreitet man ein Angebot in einem angespannten Markt in Genf?

Um in einem angespannten Markt in Genf ein Angebot zu unterbreiten, muss sich der Käufer beim Preis, bei der Solidität der Finanzierung und bei der Schnelligkeit hervorheben. Bei den gefragtesten Objekten erfolgt der Verkauf oft über eine verdeckte Ausschreibung: Jeder Interessent reicht ein schriftliches Angebot ein, ohne die Angebote der anderen zu kennen, und der Verkäufer wählt das vorteilhafteste aus. Ein Angebot, das durch eine Finanzierungs-Grundsatzzusage und ein vollständiges Dossier gestützt wird, beruhigt den Verkäufer ebenso sehr wie der vorgeschlagene Betrag.

Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Genf?

Zwischen dem Beginn der Objektsuche und der Schlüsselübergabe beim Erwerb muss ein Käufer einer Immobilie in Genf im Durchschnitt sechs bis neun Monate einplanen. Die Suchphase des Objekts dauert je nach Marktanspannung und Kriterien des Käufers vier bis sechs Monate.

Von der Unterzeichnung des Vorvertrags bis zur Eintragung im Grundbuch erfordert die notarielle Phase anschliessend ein bis drei zusätzliche Monate. Deren Dauer hängt im Wesentlichen von drei Variablen ab: der raschen Erlangung der Bankfinanzierung, der rechtlichen Komplexität des Objekts (Dienstbarkeiten, Stockwerkeigentum, Parzellierung) sowie der allfälligen Notwendigkeit einer Bewilligung nach dem BewG (Lex Koller) für Käufer, die diesem Gesetz unterstehen. Muss ein Dossier einer kantonalen Bewilligung unterzogen werden, kommen in der Regel mehrere Monate zum Gesamtzeitplan hinzu.

Welche Unterlagen sind für den Kauf in Genf vorzubereiten?

Der Käufer muss vorab sowie im Verlauf des Verfahrens verschiedene Kategorien von Unterlagen zusammenstellen.

  • Einen gültigen Ausweis für jeden Käufer (Identitätskarte, Pass, Aufenthaltsbewilligung).
  • Einkommensnachweise der letzten drei Jahre (Lohnausweise, Steuererklärungen).
  • Einen Nachweis der Eigenmittel und Belege über deren Herkunft (Kontoauszüge, Bescheinigung der zweiten Säule).
  • Die schriftliche Grundsatzzusage der angefragten Bank bezüglich der geplanten Hypothekarfinanzierung.
  • Für dem BewG (Lex Koller) unterstehende Käufer die vorgängige Bewilligung des Departements für Institutionen und Digitalisierung.
  • Die vom Verkäufer übermittelten technischen Unterlagen des Objekts: Grundbuchauszug, Pläne, PPE-Reglement, Nebenkostenabrechnungen, Energiediagnosen.

Diese Übersicht fasst die sechs Kategorien von Unterlagen zusammen, die für einen Kauf in Genf zusammenzustellen sind.

Sechs Unterlagen für den Kauf einer Immobilie in Genf

Bereits zu Beginn des Verfahrens erstellt der Notar die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen und sorgt für deren Beschaffung.

Welches Budget ist für den Kauf in Genf einzuplanen?

Das für den Kauf in Genf aufzubringende Gesamtbudget setzt sich aus drei Posten zusammen:

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Eigenmittelanteil
  • Erwerbskosten

Die Schweizerische Bankiervereinigung legt die entsprechenden Regeln fest: Der Käufer muss mindestens 20 % des Objektwerts in Eigenmitteln aufbringen, davon mindestens 10 % in harten Eigenmitteln ohne Guthaben der zweiten Säule.

Die Kreditkapazität hängt anschliessend vom Einkommen, vom Alter bei Fälligkeit und von der obligatorischen Amortisation ab, die die Schuld innerhalb von maximal 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts zurückführt. Die genaue Berechnungsmethode der Kaufkraft sowie die vollständige Liste der mobilisierbaren Eigenmittelquellen finden sich auf der Seite zum Budget für den Kauf in Genf.

Welche Erwerbskosten kommen in Genf zum Kaufpreis hinzu?

In Genf kommen die Erwerbskosten zum Kaufpreis hinzu und belaufen sich auf rund 4 % dieses Preises (gemäss den von der Notariatskammer Genf veröffentlichten Zahlen). Diese Kosten umfassen die kantonalen Registrierungsgebühren, die in Artikel 33 des Gesetzes über die Registrierungsgebühren (LDE) auf 3 % des Preises festgesetzt sind, die Notargebühren sowie die mit dem Schuldbrief verbundenen Kosten.

Das Casatax-System ermöglicht es, die Registrierungsgebühren für jeden Käufer zu reduzieren, der seinen Hauptwohnsitz in der Immobilie begründet, innerhalb der Grenze eines jährlich indexierten Preisplafonds (und nicht nur für Ersterwerber). Die genaue Aufschlüsselung jedes Postens sowie die Anwendungsbedingungen von Casatax finden sich auf der Seite zu den Erwerbskosten für den Kauf einer Wohnung in Genf.

Diese Grafik vergleicht visuell die drei Posten, aus denen sich das Gesamtbudget eines Kaufs in Genf zusammensetzt.

Aufteilung des Gesamtbudgets für den Kauf einer Immobilie in Genf

Wie läuft ein Ersterwerb einer Immobilie in Genf ab?

Wie jeder andere Immobilienkauf folgt auch ein Ersterwerb in Genf demselben Verfahren in 5 Schritten, weist jedoch strategische Besonderheiten auf. Wie jeder Käufer eines Hauptwohnsitzes profitieren Sie vom kantonalen Casatax-System, können vorrangig Zugang zu bestimmten Wohnungen in der Entwicklungszone erhalten und Ihre zweite Säule umfassender für den Aufbau Ihrer Eigenmittel einsetzen.

Die häufigsten zu vermeidenden Fehler betreffen die Unkenntnis der wiederkehrenden PPE-Nebenkosten, der Unterhaltskosten sowie des steuerbaren Eigenmietwerts. Ein umfassender Ratgeber zum Ersterwerb einer Immobilie in Genf zeigt Ihnen im Detail die kantonalen Hilfen, von denen Sie profitieren können, sowie die Fallstricke, die Sie antizipieren müssen.

Wie kauft man eine Neubauimmobilie in Genf?

Der Kauf einer Neubauimmobilie in Genf erfolgt im Rahmen eines Kaufvertrags über den künftigen Fertigstellungszustand, das heisst eines auf Plan bei einem Bauträger oder Investor unterzeichneten Kaufvertrags, zahlbar in Raten entsprechend dem Baufortschritt und übergeben bei Fertigstellung unter zehnjähriger Gewährleistung. Neubauwohnungen, die in der Entwicklungszone errichtet werden, unterliegen während zehn Jahren ab dem durchschnittlichen Einzugsdatum der ersten Eigentümer einer kantonalen Verkaufspreiskontrolle (Allgemeines Gesetz über die Entwicklungszonen, LGZD).

Sie bieten ihren Käufern neuere Energiestandards, die der neuen kantonalen Bauregelung entsprechen. In unserem Ratgeber zum Kauf einer Neubauimmobilie in Genf stellen wir Ihnen den Zahlungsplan und die vertraglichen Besonderheiten vor.

Welche notariellen Schritte strukturieren einen Kauf in Genf?

In Genf besteht die notarielle Phase eines Kaufs aus drei aufeinanderfolgenden Schritten, bei denen der Notar aufgrund der bundesrechtlichen Beurkundungspflicht mitwirkt.

  1. Das Kaufangebot formalisiert die vorläufige Verpflichtung des Käufers.
  2. Der Vorvertrag legt die Bedingungen und den Zeitplan des Geschäfts fest.
  3. Die öffentliche Kaufurkunde bewirkt die rechtliche Eigentumsübertragung.

1. Das Kaufangebot

Das Kaufangebot formalisiert die vorläufige Verpflichtung des Käufers. Es wird grundsätzlich nach ein oder zwei Besichtigungen des Objekts, vor der Unterzeichnung des Vorvertrags, in den Tagen nach der Entscheidung eingereicht.

Es hat die Form eines Schriftstücks, das den vorgeschlagenen Preis, die aufschiebenden Bedingungen (Finanzierung, gegebenenfalls Bewilligung nach dem BewG), eine Gültigkeitsfrist und mitunter eine Reservierungsanzahlung festhält. Der Ratgeber zum Kaufangebot in Genf erläutert die erforderliche Form und die rechtliche Tragweite im Detail.

2. Der Vorvertrag

Der Vorvertrag legt die Bedingungen des Geschäfts zwischen der Annahme des Angebots und der öffentlichen Beurkundung fest. Er präzisiert den Preis, die Bezeichnung des Objekts, die aufschiebenden Bedingungen (Finanzierung, Bewilligung nach dem BewG), den Zeitplan und den Betrag der Anzahlung.

Gemäss Artikel 216 des Obligationenrechts (OR) ist der Vorvertrag über eine Immobilie nur in öffentlich beurkundeter Form gültig: Er wird vom Notar erstellt. Erfüllt sich eine aufschiebende Bedingung ohne Verschulden des Käufers nicht, wird der Vorvertrag hinfällig und die Anzahlung wird zurückerstattet. Der Ratgeber zum Vorvertrag in Genf erläutert dessen Klauseln im Detail.

3. Die öffentliche Kaufurkunde

Die öffentliche Kaufurkunde bewirkt die rechtliche Eigentumsübertragung. Sie identifiziert die Parteien, bezeichnet das Objekt genau, legt den Preis und dessen Zahlungsmodalitäten fest, erwähnt die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und regelt die gesetzlichen Gewährleistungen.

Artikel 657 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) schreibt für jede Grundstücksübertragung die öffentliche notarielle Form vor: Ohne eine von einem Notar aufgenommene Urkunde ist der Verkauf von Gesetzes wegen nichtig. Der Genfer Notar erstellt die Urkunde, hinterlegt die Gelder auf einem Sperrkonto, richtet das Eintragungsbegehren an das Grundbuchamt und gibt den Preis nach der Eintragung an den Verkäufer frei. Der Ratgeber zur öffentlichen Kaufurkunde sowie jener zum Notar in Genf vertiefen diese Punkte.

Wer darf eine Immobilie in Genf kaufen?

In Genf hängt es vom administrativen Status des Käufers ab, ob ein Kauf möglich ist. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, genannt Lex Koller) unterscheidet zwischen Schweizer Bürgern, Inhabern einer Bewilligung B oder C, Grenzgängern sowie Konstellationen mit mehreren Personen. Drei Fälle werden gesondert behandelt: Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, Grenzgängerstatus, Kauf zu mehreren.

Dieses Schema fasst die drei der Lex Koller unterstehenden Käuferprofile in Genf zusammen.

Drei Käuferprofile im Umgang mit der Lex Koller (BewG) in Genf

Kauf mit einer Bewilligung B oder C in Genf

Der Kauf mit einer Bewilligung B oder C in Genf unterliegt je nach Aufenthaltstitel unterschiedlichen Regeln. Jeder Inhaber einer Bewilligung C erwirbt, unabhängig von seiner Nationalität, eine Immobilie frei ohne BewG-Bewilligung, sofern er auf eigene Rechnung handelt und die Finanzierung nicht überwiegend aus dem Ausland stammt.

Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der EFTA, die eine Bewilligung B besitzen und tatsächlich in der Schweiz wohnhaft sind, erfolgt der Erwerb unter denselben Bedingungen wie für Schweizer Staatsangehörige. Für jede andere Bewilligung B (ausserhalb EU/EFTA) erfolgt der Erwerb des tatsächlich selbst bewohnten Hauptwohnsitzes ohne Bewilligung.

Hingegen kann der Käufer weder einen Zweitwohnsitz noch eine Renditeliegenschaft frei erwerben: Diese Erwerbe unterliegen dem BewG und bedürfen einer Bewilligung, die für Renditeobjekte in der Regel verweigert wird. Wir erläutern auf unserer Seite zum Kauf mit einer Bewilligung B oder C in Genf die Bedingungen nach Nationalität und Erwerbsart im Detail.

Kauf als Grenzgänger in Genf

Der Kauf als Grenzgänger in Genf erfolgt im Rahmen einer im BewG vorgesehenen Ausnahmeregelung. Der Inhaber einer Bewilligung G, der rechtlich im Ausland wohnhaft ist, benötigt grundsätzlich eine Bewilligung, um im Kanton eine Immobilie zu erwerben.

Die im Bundesgesetz vorgesehene Ausnahme erlaubt es jedoch dem Grenzgänger mit Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der EFTA, ohne Bewilligung einen Zweitwohnsitz in der Region seines Arbeitsorts zu erwerben, den er nicht vermieten darf, solange er seine Grenzgängertätigkeit ausübt. Jede andere Konstellation erfordert die Einreichung eines Bewilligungsgesuchs beim Departement für Institutionen und Digitalisierung des Kantons. Unser Ratgeber zum Kauf als Grenzgänger in Genf klärt Sie über diese Ausnahmen und das weitere Vorgehen auf.

Kauf zu mehreren in Genf

Der Kauf zu mehreren in Genf betrifft im Wesentlichen vier Konstellationen: Ehepaar unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, Ehepaar unter dem Güterstand der Gütertrennung, Konkubinatspartner in vertraglicher Miteigentümerschaft, einfache Gesellschaft von Investoren. Diese vier Konstellationen haben spezifische Folgen hinsichtlich der Aufteilung der eingebrachten Eigenmittel, der Solidarhaftung für die Hypothekarschuld, der Rechte im Falle eines Weiterverkaufs und der Übertragung beim Tod eines Miteigentümers.

In der Praxis berät der Notar die Parteien zweckmässig bei der Ausarbeitung einer geeigneten Vereinbarung, bevor die öffentliche Beurkundung erfolgt. Der Ratgeber zum Kauf zu mehreren in Genf legt die Vorteile und Risiken jeder Konstellation dar.

Welche Ratschläge sind vor dem Kauf in Genf zu befolgen?

Es gibt mehrere Ratschläge zu beachten, um einen Kauf in Genf vor der Unterzeichnung des Vorvertrags abzusichern.

  • Die tatsächliche Kreditkapazität überprüfen lassen bei mindestens zwei Bankinstituten vor jedem Angebot.
  • Den Grundbuchauszug des Objekts einsehen, um dessen Dienstbarkeiten, Pfandrechte und Beschränkungen zu ermitteln.
  • Die mehrjährigen Rechnungsabschlüsse des Stockwerkeigentums anfordern sowie den Erneuerungsfonds, um anstehende Arbeiten zu antizipieren.
  • Sämtliche Erwerbskosten genau beziffern lassen (Gebühren, Notargebühren, Schuldbrief) vor dem Vorvertrag.
  • Die wiederkehrende Besteuerung antizipieren: Eigenmietwert, ergänzende Grundstücksteuer, laufende Nebenkosten.
  • Einen anderen Notar als den des Verkäufers konsultieren, um den Vorvertrag prüfen zu lassen.

Jeder dieser Punkte wird vertieft, und weitere werden auf der Seite mit Ratschlägen für den Kauf in Genf ergänzt.

Sollte man in Genf kaufen oder mieten?

Das hängt in erster Linie ab von der geplanten Nutzungsdauer, der Fähigkeit, Eigenmittel einzubringen, sowie dem im anvisierten Quartier festgestellten Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresmiete. Mit einer der tiefsten Eigentümerquoten der Schweiz und einem angespannten Mietmarkt weist der Kanton einen längeren zeitlichen Gleichgewichtspunkt zwischen Kauf und Miete auf als andere Kantone.

Ein Stabilitätshorizont von unter fünf bis sieben Jahren spricht meistens für die Miete; darüber hinaus ist es der Kauf, der unter der Voraussetzung ausreichender Eigenmittel den Vermögensaufbau ermöglicht. Die Seite zur Abwägung Kaufen oder Mieten in Genf legt die Berechnung des Gleichgewichtspunkts und die typischen Szenarien dar.

Ein Immobilienprojekt in Genf?

Ihre Angaben werden an Nessell übermittelt, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Sie werden niemals weitergegeben.