Das Grundbuch in Genf einsehen: was Ihnen offensteht
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Die gesuchte Information
Freier Zugang und Zugang auf Nachweis
Das Grundbuch ist nicht öffentlich in dem Sinne, dass jedermann alles einsehen könnte. Ein Teil der Daten ist frei zugänglich: die Bezeichnung des Grundstücks, seine Fläche, sein Eigentümer, die eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten. Diese kann jeder erhalten, ohne sein Gesuch zu begründen.
Der Rest — der bei Übertragungen bezahlte Preis, die Grundpfandrechte, die zur Stützung einer Eintragung hinterlegten Belege — wird nur an Personen herausgegeben, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Die blosse Kaufabsicht genügt dafür nicht; ein Auftrag des Eigentümers hingegen schon.
Wo das Gesuch einreichen
Das Gesuch wird beim kantonalen Grundbuchamt eingereicht, online oder am Schalter, gegen eine Gebühr. Die Frist reicht von sofort für einen einfachen Auszug bis zu mehreren Tagen für eine Recherche, die eine Prüfung des geltend gemachten Interesses voraussetzt.
Die Details zu den Rubriken, die Gebühren und das Vorgehen je nach Art des Gesuchs werden im Leitfaden zum Grundbuch in Genf im Einzelnen dargestellt.
