Nebenkosten-Rechner Genf: Heizung und Warmwasser
Geben Sie die Bauperiode der Liegenschaft, die Fläche und die Heizenergie an: Der Rechner liefert eine monatliche Bandbreite für Heizung und Warmwasser, mit einer Genauigkeit von plus oder minus einem Drittel.
Ihre Wohnung
Über dem Genfer Schwellenwert: ein Gebäude dieser Periode überschreitet in der Regel die 125 kWh pro m² und Jahr, die das kantonale Energiegesetz festlegt. Der Eigentümer schuldet dem Kanton dann Sanierungsmassnahmen. Der tatsächliche Index des Gebäudes steht auf der Heizkostenabrechnung oder ist bei der Verwaltung erhältlich.
Grössenordnung, nie der Betrag einer Abrechnung: nur Heizung und Warmwasser, ohne Kaltwasser, Allgemeinstrom, Hauswartung, Lift und Verwaltungskosten. Verbrauchsrichtwerte der kantonalen Energiedienste per 24. Juni 2026, SIG-Tarife per 1. April 2026. Für Nebenkosten gilt keine gesetzliche Obergrenze: die einzige Grenze ist die tatsächliche Ausgabe des Vermieters (Art. 257b Abs. 1 OR); eine höhere Abrechnung rechtfertigt es, die Belege zu verlangen (Art. 257b Abs. 2 OR).
Methode und Quellen
- Jahreskosten = Fläche × Verbrauchsrichtwert × Wärmepreis × 1,126 für die Betriebskosten der Anlage. Angezeigte Spanne plus/minus ein Drittel.
- Verbrauchsrichtwerte nach Bauperiode: kantonale Energie- und Umweltdienste, Seite « Besoins de chaleur et CECB », Stand 24. Juni 2026.
- Wärmepreis: Services industriels de Genève, Standard-Gastarif gültig ab 1. April 2026 (8,68 Rp./kWh inkl. Steuern) und Tarifraster der strukturierenden Wärmenetze 2026, Verbrauchsanteil des Produkts Vertua (9,23 Rp./kWh).
- Betriebskostenzuschlag: Bundesamt für Energie und EnergieSchweiz, Modell DIFEE, 5. Auflage, September 2023, Beispiel in Kapitel 4 (12,6 % der Energiekosten).
- Durchschnittsflächen nach Wohnungsgrösse: kantonales Statistikamt Genf, Mietzinstabellen, Stand Mai 2021.
- Genfer Schwellenwert des Wärmeverbrauchsindex: 125 kWh/m² und Jahr, Art. 15C des kantonalen Energiegesetzes und Art. 14 der Ausführungsverordnung.
- Nicht modellierte Abweichungen: Verhalten der Bewohner (Verhältnis von 1 zu 3 beim Heizen zwischen vergleichbaren Wohnungen gemäss Bundesmodell), Energiebezugsfläche grösser als die Wohnfläche, nach Fläche verteilter Anteil der Gemeinkosten, Tarifstufe des Gebäudes, Wetterjahr.
Was die Nebenkosten in Genf kosten
Die Heiz- und Warmwasserkosten einer Genfer Wohnung liegen zwischen 5 und 22 Franken pro Quadratmeter und Jahr, das sind zwischen 30 und 140 Franken pro Monat für eine 4-Zimmer-Wohnung von 77 m². Der Unterschied liegt vor allem am energetischen Zustand des Gebäudes: Ein Gebäude aus den 2010er-Jahren verbraucht rund 48 kWh pro m² und Jahr, eine nie renovierte Liegenschaft aus den 1960er- und 1970er-Jahren rund 220 kWh.
Der Rechner multipliziert den Verbrauchsrichtwert der Bauperiode mit dem Genfer Energietarif und addiert die von der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) zugelassenen Betriebskosten der Anlage. Er ordnet die Liegenschaft zudem im Verhältnis zum kantonalen Schwellenwert von 125 kWh pro m² und Jahr ein, oberhalb dessen der Eigentümer Sanierungsmassnahmen schuldet.
Was der Rechner nicht sagt
Das Ergebnis ist ein Richtwert, nie der Betrag einer Nebenkostenabrechnung. Kaltwasser, Strom der Gemeinschaftsräume, Hauswartung, Lift und Verwaltungskosten kommen hinzu, wenn der Mietvertrag sie vorsieht. Keine gesetzliche Obergrenze begrenzt die Nebenkosten: Die einzige Grenze ist die effektive Ausgabe des Vermieters, und eine über der Bandbreite liegende Abrechnung rechtfertigt es, die Belege zu verlangen.
Was verrechenbar ist, die Mietvertragsklausel, die die Nebenkosten geschuldet macht, die Jahresabrechnung und ihre Rechtsmittel werden im Leitfaden zu den Nebenkosten in Genf im Detail erläutert.
