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IBGI-Rechner in Genf: die Grundstückgewinnsteuer

Geben Sie Kauf, Arbeiten und Verkauf ein: Die Berechnung wendet den Genfer Tarif an und berücksichtigt den günstigeren Erwerbswert.

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Ein mit der Besitzdauer sinkender Tarif

Die Grundstückgewinnsteuer erfasst den beim Weiterverkauf einer Genfer Immobilie erzielten Mehrwert, und ihr Satz sinkt mit der Besitzdauer: sehr hoch bei einem raschen Weiterverkauf, fällt er auf bis zu 2 % nach mehr als fünfundzwanzig Jahren Besitzdauer. Der Tarif zielt auf Spekulation ab, nicht auf langjähriges Eigentum.

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es die vollständige Befreiung nach langer Besitzdauer nicht mehr: Ein Mindestsatz bleibt bestehen, unabhängig vom Alter der Immobilie.

Was den steuerbaren Mehrwert reduziert

Der Mehrwert ist nicht die rohe Differenz zwischen den beiden Preisen. Die Maklerprovision wird vom Verkaufspreis abgezogen, und für den Erwerbswert gilt die günstigere Variante: entweder der um 4 % Nebenkosten sowie wertsteigernde Arbeiten erhöhte Kaufpreis, oder, nach mehr als zehn Jahren Besitzdauer, ein neu bewerteter Steuerwert.

Rechnungen für Arbeiten aufzubewahren, lohnt sich also: Nur Arbeiten, die den Wert der Immobilie steigern, fliessen in die Berechnung ein, laufender Unterhalt ausgeschlossen. Die für eine geerbte Immobilie geltende Regelung wird im Leitfaden zur Erbschaftssteuer behandelt.

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