Eine Immobilie in Genf vermieten: der Leitfaden für Vermieter

Die Vermietung einer Immobilie in Genf führt den Eigentümer durch einen geregelten Prozess, in dem jede von Anfang an getroffene Entscheidung sich auf die Rentabilität der Vermietung sowie auf die Rechtssicherheit auswirkt. Genau diesem Ablauf folgt unser Leitfaden: der rechtliche Rahmen, der die Pflichten des Vermieters festlegt, die Festsetzung des Mietzinses und die kantonale amtliche Mitteilung, die Vorbereitung und Bewerbung der Immobilie, die Wahl des Mieters, der Abschluss des Mietvertrags sowie die besonderen Formen wie die möblierte Vermietung oder die Kurzzeitvermietung. Dieser Leitfaden richtet sich an Eigentümer, die im Begriff sind, ihre Wohnung dem Genfer Mietmarkt anzuvertrauen, sei es in Eigenregie oder über eine Immobilienverwaltung, und die jeden Schritt bis zur Schlüsselübergabe rechtlich absichern möchten.
Was versteht man unter der Vermietung einer Immobilie in Genf?
Die Vermietung einer Immobilie in Genf ist der Vorgang, bei dem ein Eigentümer seine Wohnung gegen einen Mietzins einem Mieter überlässt – von der Wahl der Verwaltungsform bis zur Unterzeichnung des Mietvertrags. Sie unterliegt dem Obligationenrecht für den Mietvertrag und dem Genfer kantonalen Recht für die Festsetzung des Mietzinses und den Schutz des Mietwohnungsbestands.
Welche Pflichten hat der Vermieter in Genf?
Die wichtigsten Pflichten des Genfer Vermieters sind folgende (Artikel 256 ff. des Obligationenrechts): eine Wohnung in gutem Zustand übergeben, sie instand halten und dem Mieter während der gesamten Vertragsdauer für Mängel Gewähr leisten.
- die Immobilie in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand übergeben
- die Wohnung instand halten und Reparaturen übernehmen, die über den kleinen Unterhalt hinausgehen
- dem Mieter für Mängel der Mietsache Gewähr leisten
- den Anfangsmietzins auf dem amtlichen Formular mitteilen
- die Nebenkostenabrechnung anhand von Belegen erstellen
Diesen Pflichten stehen die Pflichten gegenüber, die der Mieter seinerseits zu erfüllen hat und die im Leitfaden für Mieter im Detail beschrieben sind.
Was sagt das Obligationenrecht zum Mietvertrag?
Das Obligationenrecht regelt den Mietvertrag in den Artikeln 253 bis 274g, die in der ganzen Schweiz gelten. Der Mietvertrag ist ein Konsensualvertrag. Er kommt zustande, sobald sich die Parteien über die Mietsache und den Mietzins einig sind, ohne dass eine bestimmte Form vorgeschrieben wäre. Der Gesetzestext legt die gegenseitigen Pflichten von Vermieter und Mieter fest, die Regeln zur Festsetzung und Anfechtung des Mietzinses sowie die Kündigungsbedingungen.
Was sagt das LDTR zur Vermietung in Genf?
Das LDTR (Gesetz über Abbrüche, Umbauten und Renovationen von Wohngebäuden; RSG L 5 20) unterstellt Arbeiten an Wohnungen in der Bauzone, mit Ausnahme von Villen, einer Bewilligungspflicht und kontrolliert danach den Mietzins. Der Mietzins wird nach einer Renovation oder einem Umbau während drei Jahren kontrolliert, bei umfassenden Umbauten während fünf Jahren. Dies entspricht der Auslegung des Département du territoire (kantonales Raumplanungsdepartement). Die Kosten der Arbeiten dürfen nur innerhalb einer gesetzlich festgelegten Grenze auf den Mietzins überwälzt werden. Ein Eigentümer, der vor der Vermietung renoviert, stellt sicher, dass seine Immobilie dieser Kontrolle entgeht.
Wie wird der Mietzins in Genf festgelegt?
Der Mietzins einer zur Vermietung stehenden Immobilie in Genf wird anhand von zwei Grundlagen festgelegt.
- die zulässige Rendite der Liegenschaft
- die im Quartier für vergleichbare Wohnungen üblichen Vergleichsmieten
Wie wird ein angemessener Mietzins geschätzt?
Die Schätzung eines angemessenen Mietzinses stützt sich auf die Vergleichsmieten im Quartier sowie auf den Rechner von Statistique Genève, der seinerseits auf einer Stichprobe von rund 70 000 Wohnungen des Kantons in Liegenschaften mit drei oder mehr Wohnungen beruht. Ein zu hoch angesetzter Mietzins verlängert den Leerstand und lässt ohne Mieter mehrere Tausend Franken pro Monat verloren gehen. Ein zu tief angesetzter Mietzins schmälert die Rendite während der gesamten Vertragsdauer. Eine Immobilienverwaltung oder ein Experte ermöglicht es, diese Schätzung anhand des Zustands und der Ausstattung der Wohnung zu verfeinern.
Wie wird der Anfangsmietzins mit dem amtlichen Formular festgelegt?
Der Vermieter in Genf übergibt dem Mieter spätestens dreissig Tage nach der Schlüsselübergabe eine Mitteilung über die Festsetzung des Anfangsmietzinses auf dem amtlichen Formular, mit Angabe des bisherigen Mietzinses, des neuen Mietzinses und dessen Begründung sowie des massgebenden Referenzzinssatzes und Preisindexes. Fehlt das amtliche Formular, ist die Festsetzung des Mietzinses nichtig: Der Mietvertrag bleibt gültig, doch der Mieter kann ihn jederzeit anfechten, und das Gericht setzt dann den zulässigen Mietzins anhand der Rendite und der Quartiermieten fest. Diese kantonale Vorschrift macht das Formular beim Abschluss des Mietvertrags unumgänglich.
Welchen Einfluss hat der Referenzzinssatz auf den Mietzins?
Der Referenzzinssatz begrenzt die Veränderung des Mietzinses nach Abschluss des Mietvertrags. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht, liegt seit September 2025 bei 1,25 % und bleibt 2026 unverändert. Eine Erhöhung um einen Viertelprozentpunkt erlaubt dem Vermieter eine Mietzinserhöhung von 3 %, eine Senkung eröffnet dem Mieter eine Reduktion von 2,91 %. Der Vermieter gibt den geltenden Referenzzinssatz in der amtlichen Mitteilung zur Festsetzung des Anfangsmietzinses an.
Wie vermietet man seine Immobilie in Genf?
Ist der Mietzins einmal festgelegt, verläuft die Vermietung der Immobilie in Genf in vier operativen Schritten: die Wohnung vorbereiten und die Unterlagen zusammenstellen, das Inserat veröffentlichen, die Besichtigungen organisieren und schliesslich den Mieter auswählen. Zuvor entscheidet der Eigentümer, ob er die Vermietung selbst verwaltet oder eine Immobilienverwaltung damit beauftragt.
Diese Grafik zeigt die sechs Etappen der Vermietung einer Immobilie in Genf.

Welche Unterlagen und Nachweise sind vorzubereiten?
Vor der Vermietung einer Immobilie sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzubereiten.
- der Eigentumstitel
- die Grundrisspläne der Wohnung
- das Stockwerkeigentumsreglement, falls es sich um Stockwerkeigentum (PPE) handelt
- die Nebenkostenabrechnung
- ein genauer Zustandsbericht der Wohnung
- der Gebäudeenergieausweis (CECB), der auf dem Markt zunehmend erwartet wird
Der Eigentümer überprüft seine Gebäudeversicherung sowie seine Gebäudehaftpflichtversicherung und schliesst bei Bedarf vor dem Einzug des Mieters eine Mietzinsausfallversicherung ab.
Immobilienverwaltung oder Eigenverwaltung: Wie vermietet man seine Immobilie?
Der Eigentümer entscheidet sich entweder für ein Verwaltungsmandat an eine Immobilienverwaltung oder für die Eigenverwaltung der Vermietung. Die Immobilienverwaltung übernimmt die Schätzung, die Bewerbung, die Besichtigungen, die Wahl des Mieters sowie anschliessend die laufende Mietverwaltung gegen ein übliches Honorar von 3,5 % bis 5 % des vereinnahmten Mietertrags. Die Eigenverwaltung spart dieses Honorar, doch der Vermieter muss Inserate, Übergabeprotokolle, Inkasso und rechtliche Betreuung selbst übernehmen. Diese Wahl hängt von der verfügbaren Zeit und der Anzahl zu verwaltender Einheiten ab.
Dieser Vergleich stellt die Verwaltung durch eine Immobilienverwaltung der Eigenverwaltung gegenüber.

Wie wählt man seinen Mieter in Genf aus?
Die Wahl des Mieters in Genf bedeutet, anhand eines vollständigen Dossiers und zulässiger Auswahlkriterien einen zahlungsfähigen und zuverlässigen Kandidaten zu identifizieren. Der Vermieter prüft die finanzielle Leistungsfähigkeit, die berufliche Stabilität und die Referenzen und trifft seine Wahl innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Nachfolgend erläutern wir das anzufordernde Dossier und die zulässigen Kriterien.
Welche Unterlagen sind vom Mietinteressenten zu verlangen?
Für das Mietdossier des Kandidaten sind Unterlagen zu verlangen, die dessen Zahlungsfähigkeit belegen.
- ein gültiger Ausweis oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung
- ein Arbeitsvertrag
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- ein Betreibungsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist
- Referenzen früherer Immobilienverwaltungen
Die Immobilienverwaltungen wenden die Drittelregel an: Der Mietzins inklusive Nebenkosten darf ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts nicht übersteigen.
Welche Auswahlkriterien sind in Genf zulässig?
Die Wahl des Mieters ist frei, doch diese Freiheit endet beim Diskriminierungsverbot und bei der Einhaltung des Datenschutzes. Gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz verlangt der Vermieter vom Kandidaten nur Informationen, die für die Beurteilung seiner Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nützlich sind, und bewahrt die Dossiers abgelehnter Kandidaten nicht auf. Ausserhalb des zulässigen Rahmens liegen Fragen ohne Bezug zum Mietvertrag, etwa zur Herkunft, zur Religion oder zu einem Kinderwunsch.
Was muss der Mietvertrag in Genf enthalten?
Der Mietvertrag in Genf vereint die wesentlichen Elemente der Vermietung.
- die Identität der Parteien
- die Bezeichnung der Wohnung
- den Betrag des Mietzinses und der Nebenkosten
- die Dauer und die Verlängerung
- die Mietkaution
- das Übergabeprotokoll
- die Unterschriften
Das Obligationenrecht schreibt keine Form vor, doch ein schriftlicher Mietvertrag ermöglicht es, die Rechte jeder Partei klar festzulegen und Konflikte zu vermeiden. Die Musterverträge des ASLOCA und der Chambre genevoise immobilière bilden eine zuverlässige Grundlage.
Welche Mietkaution kann der Vermieter verlangen?
Der Vermieter kann gemäss Artikel 257e des Obligationenrechts für eine Wohnung eine Mietkaution von höchstens drei Monatsmieten verlangen. Diese Mietkaution wird auf einem gesperrten Bankkonto hinterlegt, das auf den Namen des Mieters lautet; die Mittel werden nur mit Zustimmung beider Parteien oder durch Gerichtsentscheid freigegeben. Der Vermieter kann während der Vertragsdauer zu keinem Zeitpunkt frei über diesen Betrag verfügen.
Wie wird das Übergabeprotokoll beim Einzug in Genf erstellt?
Das Übergabeprotokoll beim Einzug wird bei der Schlüsselübergabe gemeinsam und einvernehmlich erstellt, in Anwesenheit des Vermieters oder der Immobilienverwaltung sowie des Mieters. Dieses Dokument, das den Zustand der Wohnung beim Einzug des Mieters Raum für Raum festhält, dient als massgebliche Referenz für die Rückgabe bei Vertragsende. Ein genaues und unterzeichnetes Übergabeprotokoll schützt den Vermieter vor Streitigkeiten bei Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Welche besonderen Vermietungsformen gibt es in Genf?
In Genf unterliegen drei besondere Vermietungsformen spezifischen Regeln: die möblierte Vermietung, die Kurzzeitvermietung und die Vermietung einer Stockwerkeigentumswohnung (PPE). Sie verändern die Pflichten des Vermieters oder die erforderlichen Bewilligungen.
Wie vermietet man eine möblierte Wohnung in Genf?
Die Vermietung einer möblierten Wohnung in Genf erlegt dem Vermieter drei Pflichten auf.
- einen erhöhten Mietzins festlegen, der das zur Verfügung gestellte Mobiliar berücksichtigt
- dem Mietvertrag ein detailliertes Inventar dieses Mobiliars beilegen
- die Einkünfte aus der möblierten Vermietung bei der Einkommenssteuer deklarieren
Diese Lösung eignet sich für vorübergehende Aufenthalte und eine internationale, vorübergehend in Genf ansässige Kundschaft.
Kann man in Genf über Airbnb vermieten?
Ja, aber unter Bedingungen. Die Vermietung der gesamten Wohnung bleibt in Genf bis zu 90 Tage pro Jahr möglich; darüber hinaus stellt die Tätigkeit eine Zweckänderung dar, die nach dem LDTR bewilligungspflichtig ist. Der Eigentümer prüft das Stockwerkeigentumsreglement, meldet die Tätigkeit seiner Gemeinde und erhebt die Kurtaxe. Die Einkünfte sind beim Steueramt zu deklarieren.
Wie vermietet man eine Stockwerkeigentumswohnung (PPE) in Genf?
Die Vermietung einer Stockwerkeigentumseinheit setzt die Einhaltung des Stockwerkeigentumsreglements und der für die Immobilie vorgesehenen Zweckbestimmung voraus. Vermietet der Eigentümer seine Einheit frei, sind die Nutzungsregeln für den Mieter im Stockwerkeigentumsreglement enthalten; Arbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen fallen gemäss den Artikeln 712a ff. ZGB in die Zuständigkeit der Stockwerkeigentümerversammlung. Als Beilage zum Mietvertrag empfiehlt es sich, das Stockwerkeigentumsreglement beizufügen.
Was ist zu tun, sobald die Immobilie in Genf vermietet ist?
Sobald die Immobilie vermietet ist, geht das Verhältnis in die laufende Mietverwaltung über: Inkasso, Nebenkostenabrechnung, Unterhalt, Anpassung des Mietzinses. Es endet, sobald eine der Parteien kündigt, oder verändert sich, wenn der Eigentümer eine vermietete Immobilie verkauft.
Wo findet man Unterstützung bei der Vermietung seiner Immobilie in Genf?
Der Eigentümer, der seine Immobilie in Genf vermietet, stützt sich auf spezialisierte Akteure: die USPI Genève und die Chambre genevoise immobilière für den beruflichen und rechtlichen Rahmen sowie die Immobilienverwaltungen für die operative Umsetzung. Der Beizug einer Immobilienverwaltung wie Nessell ermöglicht es, die Schätzung, die Wahl des Mieters und die Begleitung des Mietvertrags zu delegieren und dabei jeden rechtlichen Schritt abzusichern.
